1. Vertragspartner, Geltungsbereich & Rangfolge
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") regelt die Überlassung und Nutzung der Software nextxch Server zwischen der iqmeta GmbH, Am Sonnenhang 24, 71111 Waldenbuch, Deutschland, Amtsgericht Stuttgart HRB 748338 ("iqmeta", "wir"), und dem Lizenznehmer ("Kunde").
Für entgeltliche Lizenzen, Testlizenzen, Zahlung und Laufzeit gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuell ausgehandelte Vereinbarungen (z. B. Angebot, Rahmenvertrag, SLA-Vereinbarung), (2) diese EULA für alle Fragen der Nutzungsrechte, (3) die AGB, (4) die Richtlinie zur zulässigen Nutzung (AUP). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Entgeltliche Lizenzen (Enterprise) werden ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen vergeben. Bezieht ein Reseller oder Partner die Lizenz für einen Endkunden, wird der Endkunde Lizenznehmer; der Partner gibt diese EULA unverändert weiter.
2. Begriffsbestimmungen
- Software: das Programm nextxch Server in maschinenlesbarer Form einschließlich Webmail, Admin-Oberfläche, CLI, API, Installationsprogrammen, Container-Images und der von iqmeta bereitgestellten Updates.
- Dokumentation: die Produktbeschreibung und technische Dokumentation unter nextxch.com/docs in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
- Postfach: ein aktives Benutzerkonto mit eigenem Postfach, auch wenn es von mehreren Personen gemeinsam genutzt wird. Gruppen, Domains, Mandanten, Aliase, Plus-Adressen, maskierte Adressen, Verteilerlisten und Cluster-Knoten sind keine Postfächer. Deaktivierte Benutzerkonten werden nicht gezählt.
- Lizenzschlüssel: die von iqmeta digital signierte Lizenzdatei, die Edition, Postfachanzahl und Laufzeit festlegt.
- Laufzeit: der im Lizenzschlüssel und in der Bestellung ausgewiesene Nutzungszeitraum.
3. Editionen & Lizenzmodell
- Community Edition: unentgeltlich, zeitlich unbefristet, bis zu 10 Postfächer je Installation, mit dem in der Dokumentation beschriebenen Funktionsumfang. Ein Anspruch auf Support, Updates oder Weiterentwicklung besteht nicht.
- Testlizenz: unentgeltlich für 30 Tage mit vollem Enterprise-Funktionsumfang zur Evaluierung. Sie endet automatisch und geht nicht in eine kostenpflichtige Lizenz über.
- Enterprise: entgeltliche, zeitlich befristete Lizenz je Postfach und Jahr ab 25 Postfächern zu den bei Bestellung auf der Preisseite veröffentlichten Staffelpreisen. Sie wird als Jahreslizenz (12 Monate ohne Verlängerung) oder als Jahresabonnement (automatische Verlängerung, siehe Abschnitt 8) vergeben.
Maßgeblich für den Lizenzumfang ist die höchste Zahl gleichzeitig aktiver Postfächer in einer Installation oder einem Cluster.
4. Nutzungsrechte
iqmeta räumt dem Kunden für die Dauer der Laufzeit ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht unterlizenzierbares und nur nach Abschnitt 18 übertragbares Recht ein, die Software im lizenzierten Umfang für eigene Zwecke zu installieren, zu laden, auszuführen und zu nutzen. Das Recht ist räumlich nicht beschränkt, vorbehaltlich Abschnitt 16 (Exportkontrolle).
Im lizenzierten Umfang darf der Kunde die Software auf beliebig vielen eigenen oder gemieteten Servern, virtuellen Maschinen, Containern und Cluster-Knoten betreiben sowie zusätzliche Test-, Staging- und Notfallsysteme ohne produktive Postfächer einrichten. Verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sowie Dienstleister, die die Software ausschließlich im Auftrag des Kunden betreiben, dürfen die Software im Rahmen der Lizenz des Kunden nutzen; der Kunde bleibt für sie verantwortlich.
Der Betrieb der Software für Dritte als gewerbliche Dienstleistung (Hosting, Managed Service, mandantenfähiger Betrieb für fremde Organisationen) bedarf eines gesonderten Partnervertrags nach den Reseller- und Partnerbedingungen.
Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei iqmeta. Eigentum an Datenträgern wird nicht übertragen; die Überlassung erfolgt per Download.
5. Gesetzlich erlaubte Handlungen (§§ 69d, 69e UrhG)
Die zwingenden Rechte des Kunden aus §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt und werden durch diese EULA nicht eingeschränkt (§ 69g Abs. 2 UrhG). Der Kunde ist insbesondere berechtigt,
- die Software zu vervielfältigen und zu bearbeiten, soweit dies für ihre bestimmungsgemäße Benutzung einschließlich der Fehlerberichtigung notwendig ist (§ 69d Abs. 1 UrhG);
- die erforderlichen Sicherungskopien anzufertigen (§ 69d Abs. 2 UrhG);
- das Funktionieren der Software zu beobachten, zu untersuchen und zu testen (§ 69d Abs. 3 UrhG);
- den Code zu dekompilieren, soweit dies unerlässlich ist, um die zur Herstellung der Interoperabilität mit unabhängig geschaffenen Programmen erforderlichen Informationen zu erhalten, und diese Informationen nicht anderweitig ohne Weiteres zugänglich sind (§ 69e UrhG). Vor einer Dekompilierung kann der Kunde die benötigten Schnittstelleninformationen bei iqmeta unter support@nextxch.com anfragen; eine Pflicht hierzu besteht nicht.
6. Beschränkungen
Soweit nicht nach Abschnitt 5 oder zwingendem Recht erlaubt, ist es dem Kunden untersagt,
- Lizenzprüfung, Lizenzschlüssel, Signaturprüfung oder Postfachzählung zu umgehen, zu verändern oder zu deaktivieren oder Lizenzschlüssel zu fälschen;
- Urheberrechtsvermerke, Markenkennzeichen, Seriennummern oder Lizenzhinweise zu entfernen oder unkenntlich zu machen;
- die Software oder Lizenzschlüssel an Dritte zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen oder sonst zu überlassen, außer nach Abschnitt 4 oder 18;
- die Software für Zwecke zu nutzen, die gegen geltendes Recht oder die AUP verstoßen, insbesondere zum Versand unerwünschter Massen-E-Mails (Spam) oder zur Verbreitung von Schadsoftware.
7. Lizenzschlüssel, Aktivierung & Überlizenzierung
Nach Vertragsschluss und Zahlungseingang (bei Rechnungskauf nach Vertragsschluss) erhält der Kunde einen mit Ed25519 digital signierten Lizenzschlüssel mit Ablaufdatum per E-Mail. Die Software prüft den Lizenzschlüssel offline anhand der Signatur. Zusätzlich sendet sie einmal täglich eine Lizenzabfrage (Heartbeat) an nextxch.com, mit der Lizenzänderungen übernommen und Widerrufe mitgeteilt werden; welche Daten dabei übertragen werden, beschreibt die Datenschutzerklärung. Ist nextxch.com nicht erreichbar, läuft der Server unverändert weiter. Der Kunde hält Lizenzschlüssel und Verlängerungscodes vertraulich.
Ablauf der Laufzeit: Daten werden in keinem Fall gelöscht oder gesperrt. Nach Ablauf der Laufzeit gilt eine technische Kulanzfrist von 14 Tagen mit unverändertem Funktionsumfang. Danach fällt die Installation auf die Community Edition zurück: Alle bestehenden Postfächer bis zur zuletzt lizenzierten Anzahl können sich weiter anmelden, senden und empfangen; lediglich die Neuanlage ist auf 10 Postfächer begrenzt. Postfächer, E-Mails und Archivdaten bleiben vollständig erhalten und exportierbar. Die technische Kulanzfrist und der Weiterbetrieb bestehender Postfächer sind ein Entgegenkommen zur Vermeidung von Betriebsstörungen und begründen kein Nutzungsrecht über die Community Edition hinaus; der Kunde wird innerhalb angemessener Frist neu lizenzieren oder die Zahl der Postfächer auf das Community-Kontingent zurückführen.
Überlizenzierung: Übersteigt die Nutzung den lizenzierten Umfang, ist der Kunde verpflichtet, die zusätzlichen Postfächer innerhalb von 30 Tagen nachzulizenzieren. Die Abrechnung erfolgt zeitanteilig für die Restlaufzeit zum jeweils gültigen Staffelpreis.
iqmeta darf einen Lizenzschlüssel sperren oder widerrufen, wenn (a) eine fällige Vergütung trotz Mahnung und Ablauf einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht gezahlt wird, (b) eine Zahlung unberechtigt zurückgebucht wird oder (c) der Lizenzschlüssel unbefugt Dritten zugänglich gemacht wurde. Über einen Widerruf entscheidet iqmeta im Einzelfall; in den Fällen (a) und (b) kündigt iqmeta ihn dem Kunden vorher in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Tagen an, damit der Kunde zahlen oder Einwände erheben kann. Der Widerruf wird der Installation über den täglichen Heartbeat mitgeteilt und wirkt nur für die Zukunft. Rechtsfolge: Die Installation fällt auf 10 Postfächer zurück; anmelden können sich nur noch die 10 ältesten Benutzerpostfächer sowie Server-Administratoren, weitere Konten werden bei der Anmeldung abgewiesen. Daten werden nicht gelöscht und bleiben für Administratoren exportierbar; nach Zahlung oder Neulizenzierung wird der volle Umfang unverzüglich wiederhergestellt. Ist die Installation nicht mit nextxch.com verbunden, wird der Widerruf erst mit Ablauf der Laufzeit zuzüglich 14 Tagen wirksam; die Zahlungspflicht bleibt unberührt.
8. Vergütung, Laufzeit & Kündigung
- Die Vergütung richtet sich nach der Bestellung bzw. der Preisseite zum Zeitpunkt der Bestellung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, soweit nicht Vorkasse vereinbart ist. Einzelheiten regeln die AGB.
- Jahreslizenz: Laufzeit 12 Monate ab Ausstellung des Lizenzschlüssels; sie endet ohne Kündigung.
- Jahresabonnement: Laufzeit 12 Monate ab Ausstellung; es verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform (E-Mail an support@nextxch.com) oder im Kundenportal gekündigt wird. iqmeta erinnert rechtzeitig vor jeder Verlängerung per E-Mail.
- Wird eine Verlängerungsrechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, wird kein neuer Lizenzschlüssel ausgestellt; der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für iqmeta insbesondere bei schwerwiegender oder trotz Abmahnung fortgesetzter Verletzung von Abschnitt 6 oder 16 vor.
- Erstattungen richten sich nach der Erstattungs- und Kündigungsrichtlinie.
9. Updates & Weiterentwicklung
Während der Laufzeit einer Enterprise-Lizenz stellt iqmeta Updates (Fehlerbehebungen und Sicherheitsupdates) sowie neue Versionen bereit, die im Rahmen der allgemeinen Produktentwicklung veröffentlicht werden. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nicht. Updates dienen auch der Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands; die Installation obliegt dem Kunden.
iqmeta darf die Software weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Sicherheitsupdates werden mindestens für die jeweils aktuelle Hauptversion bereitgestellt. Abkündigungen von Plattformen oder Schnittstellen werden mit angemessenem Vorlauf in den Release Notes angekündigt.
10. Open-Source-Komponenten
Die Software enthält Komponenten Dritter, die unter Open-Source-Lizenzen (u. a. MIT, Apache-2.0, PostgreSQL, OFL-1.1) stehen. Sie sind mit Lizenztexten in der Datei THIRD-PARTY-NOTICES.md im Installationsverzeichnis und unter Drittanbieter-Lizenzen aufgeführt. Für diese Komponenten gehen die Bedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz dieser EULA vor; diese EULA beschränkt keine Rechte, die dem Kunden nach diesen Lizenzen zustehen.
11. Marken & Kennzeichen
"nextxch", "nextxch Server", "iqmeta" sowie die zugehörigen Logos sind Kennzeichen der iqmeta GmbH. Diese EULA räumt keine Rechte an Marken, Unternehmenskennzeichen oder Domains ein. Der Kunde darf wahrheitsgemäß angeben, dass er nextxch Server einsetzt; darüber hinaus bedarf jede Verwendung, insbesondere in Produktnamen, Domains oder Werbung, unserer vorherigen Zustimmung in Textform.
Microsoft, Outlook, Exchange, Exchange ActiveSync und Windows sind Marken der Microsoft Corporation; Apple, iOS und macOS sind Marken von Apple Inc.; Android ist eine Marke von Google LLC; Linux ist eine Marke von Linus Torvalds; Docker ist eine Marke von Docker, Inc. Weitere genannte Marken gehören ihren jeweiligen Inhabern. Diese Bezeichnungen werden ausschließlich beschreibend verwendet, um Kompatibilität und Protokolle zu benennen. nextxch Server steht in keiner Verbindung zu diesen Inhabern und wird von ihnen weder gesponsert noch unterstützt.
12. Pflichten des Kunden
- Einhaltung der in der Dokumentation genannten Systemvoraussetzungen und zeitnahe Installation bereitgestellter Sicherheitsupdates;
- regelmäßige, dem Risiko angemessene Datensicherung (mindestens täglich) und Absicherung der eigenen Systeme nach dem Stand der Technik;
- rechtmäßiger Betrieb des Mailservers, einschließlich Datenschutz, Aufbewahrungspflichten und Telekommunikationsrecht. Der Kunde ist für die mit der Software verarbeiteten Inhalte und personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne der DSGVO;
- Mitwirkung bei der Fehleranalyse, insbesondere Bereitstellung nachvollziehbarer Fehlerbeschreibungen, Protokolle und, soweit erforderlich, eines Fernzugriffs.
13. Support & Service Level
| Edition / Stufe | Support | Reaktionszeit |
|---|---|---|
| Community, Testlizenz | Dokumentation, Community-Kanäle; kein Anspruch auf Support | keine |
| Enterprise Stufe 1 bis 4 | Hersteller-Support per E-Mail | Zielwert: 2 Werktage (unverbindlich) |
| Enterprise ab Stufe 5 (ab 10.000 Postfächern) oder mit gebuchtem SLA | Enterprise-SLA nach gesonderter SLA-Vereinbarung | verbindlich gemäß SLA-Vereinbarung |
Servicezeiten sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg sowie der 24. und 31. Dezember. Reaktionszeit ist die Zeit bis zur ersten qualifizierten Rückmeldung innerhalb der Servicezeiten, nicht bis zur Fehlerbeseitigung.
Verfügbarkeit: Die Software wird vom Kunden in seiner eigenen Infrastruktur betrieben. iqmeta schuldet daher keine Verfügbarkeit des Mailbetriebs. Für die von iqmeta betriebenen Dienste (Website, Downloads, Kundenportal) wird keine Verfügbarkeit zugesagt; geplante Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb der Servicezeiten durchgeführt.
Gutschriften: Sieht eine SLA-Vereinbarung bei Unterschreitung zugesagter Reaktionszeiten Gutschriften vor, werden diese auf etwaige Schadensersatzansprüche wegen derselben Pflichtverletzung angerechnet. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
14. Gewährleistung
- Enterprise: iqmeta gewährleistet, dass die Software während der Laufzeit die in der Dokumentation beschriebene Beschaffenheit aufweist und keine Rechte Dritter der vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Unerhebliche Abweichungen begründen keinen Mangel. Angaben in der Dokumentation sind Beschaffenheitsangaben und keine Garantien; eine Garantie bedarf der ausdrücklichen Bezeichnung als solche in Textform.
- Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an. iqmeta beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Fehlerbehebung, Update oder Umgehungslösung, sofern diese die Nutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt.
- Schlägt die Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den betroffenen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach Abschnitt 15.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
- Keine Mängel sind Störungen, die auf Nichteinhaltung der Systemvoraussetzungen, auf nicht installierte Updates, auf Eingriffe des Kunden oder Dritter in den Code oder auf Hard- und Software Dritter zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dies für den Mangel nicht ursächlich ist.
- Community Edition und Testlizenz werden unentgeltlich überlassen. iqmeta haftet für Sach- und Rechtsmängel nur, wenn sie einen Mangel arglistig verschwiegen hat (§§ 524, 600 BGB entsprechend); Abschnitt 15 bleibt unberührt.
- Ist der Kunde ausnahmsweise Verbraucher (z. B. bei privater Nutzung der Community Edition), gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 327 ff. BGB über digitale Produkte, soweit sie anwendbar sind; sie gehen den Regelungen dieses Abschnitts vor.
15. Haftung
- iqmeta haftet unbeschränkt (a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (c) nach dem Produkthaftungsgesetz, (d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und (e) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet iqmeta nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Bei Verlust von Daten haftet iqmeta im Rahmen der Absätze 1 und 2 nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Für Community Edition und Testlizenz haftet iqmeta nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§§ 521, 599 BGB entsprechend) sowie in den Fällen von Absatz 1 (b) bis (e).
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von iqmeta. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
16. Exportkontrolle & Sanktionen
Die Software enthält kryptografische Funktionen (u. a. TLS, S/MIME, OpenPGP, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) und kann Exportkontrollvorschriften unterliegen, insbesondere der Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use-Verordnung). Der Kunde ist für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren Export-, Re-Export- und Sanktionsvorschriften verantwortlich, insbesondere der Sanktionsverordnungen der EU (u. a. Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 und 269/2014). Der Kunde sichert zu, dass er weder selbst noch über seine Gesellschafter oder wirtschaftlich Berechtigten in einer Sanktionsliste der EU geführt wird, und die Software nicht in Embargoländern oder zugunsten gelisteter Personen einsetzt oder überlässt. Verstößt der Kunde hiergegen, ist iqmeta zur fristlosen Kündigung berechtigt; iqmeta ist nicht zu Leistungen verpflichtet, die gegen solche Vorschriften verstoßen würden.
17. Lizenzprüfung (Audit)
Der Kunde stellt iqmeta auf Anfrage höchstens einmal je Kalenderjahr eine Selbstauskunft über die Anzahl genutzter Postfächer zur Verfügung (z. B. den Lizenzbericht der Admin-Oberfläche). Bestehen begründete Anhaltspunkte für eine Unterlizenzierung, darf iqmeta nach Ankündigung mit einer Frist von mindestens 30 Tagen die Lizenznutzung während der üblichen Geschäftszeiten prüfen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen prüfen lassen. Die Prüfung beschränkt sich auf Lizenzdaten; Inhalte von E-Mails und personenbezogene Daten werden nicht eingesehen. Betriebsabläufe des Kunden sind so wenig wie möglich zu stören.
Die Kosten der Prüfung trägt iqmeta. Ergibt die Prüfung eine Unterlizenzierung von mehr als 5 Prozent, trägt der Kunde die angemessenen Kosten der Prüfung. Unterlizenzierte Postfächer werden nach Abschnitt 7 nachlizenziert; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
18. Übertragung
Der Kunde darf die Lizenz nur mit vorheriger Zustimmung von iqmeta in Textform auf einen Dritten übertragen; iqmeta wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern, insbesondere nicht bei Umstrukturierungen innerhalb einer Unternehmensgruppe oder bei Übertragung des betreffenden Geschäftsbetriebs. Mit der Übertragung muss der Kunde die Nutzung vollständig einstellen; der Erwerber tritt in diese EULA ein. § 354a HGB bleibt unberührt.
19. Datenschutz & Vertraulichkeit
nextxch Server wird selbst gehostet. iqmeta hat keinen Zugriff auf E-Mails, Kontakte, Kalender, Dateien oder sonstige Inhalte, die der Kunde mit der Software verarbeitet. Erhält iqmeta im Rahmen des Supports auf Wunsch des Kunden Zugriff auf personenbezogene Daten, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Bestelldaten, Lizenzdaten und Kommunikationsdaten verarbeitet iqmeta als Verantwortlicher nach der Datenschutzerklärung.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Lizenzschlüssel, nicht öffentliche Dokumentation und Sicherheitsinformationen, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung dieses Vertrags. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort und nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenzulegen sind.
20. Schutzrechte Dritter
Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass die vertragsgemäße Nutzung der Software seine Schutzrechte verletzt, unterrichtet der Kunde iqmeta unverzüglich in Textform, erkennt keine Ansprüche an und überlässt iqmeta, soweit rechtlich möglich, die Abwehr. iqmeta stellt den Kunden von berechtigten Ansprüchen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit iqmeta die Verletzung zu vertreten hat; Abschnitt 15 gilt entsprechend. iqmeta kann nach eigener Wahl ein Nutzungsrecht beschaffen oder die Software so ändern, dass sie die Schutzrechte nicht mehr verletzt, ohne den vereinbarten Funktionsumfang wesentlich zu beeinträchtigen. Ansprüche bestehen nicht, soweit die Verletzung auf Änderungen des Kunden, auf der Kombination mit nicht von iqmeta gelieferten Produkten oder auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung beruht.
21. Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Ende der Laufzeit einer Enterprise-Lizenz enden die Enterprise-Nutzungsrechte, der Anspruch auf Updates und der Support. Die Installation fällt auf die Community Edition zurück (Abschnitt 7); eine weitergehende Nutzung des Enterprise-Funktionsumfangs ist nicht gestattet. Der Kunde bleibt jederzeit in der Lage, seine Daten in offenen Standardformaten (u. a. IMAP, EML, iCalendar, vCard) zu exportieren. Abschnitte 5, 10, 11, 15, 16, 19 und 23 gelten über das Vertragsende hinaus fort.
22. Änderungen dieser EULA
Für bestehende Verträge gilt die bei Vertragsschluss bzw. bei der letzten Verlängerung vereinbarte Fassung. iqmeta kann eine geänderte Fassung für die nächste Verlängerungsperiode eines Abonnements anbieten, indem sie dem Kunden die Änderungen mindestens acht Wochen vor Beginn der Verlängerung in Textform mitteilt. Der Kunde kann das Abonnement in diesem Fall abweichend von Abschnitt 8 bis zum Beginn der Verlängerung kündigen; hierauf weist iqmeta in der Mitteilung gesondert hin. Änderungen der Hauptleistungspflichten oder des Preisgefüges zu Lasten des Kunden bedürfen seiner ausdrücklichen Zustimmung.
23. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Stuttgart. iqmeta ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Individuelle Absprachen haben stets Vorrang (§ 305b BGB).
- Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).
- Diese EULA ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Maßgeblich ist die deutsche Fassung; die englische Fassung dient nur der Information.
© iqmeta GmbH · Am Sonnenhang 24 · 71111 Waldenbuch · Deutschland · Zurück zur Übersicht