1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der iqmeta GmbH, Am Sonnenhang 24, 71111 Waldenbuch ("iqmeta", "wir") und ihren Kunden ("Kunde") über die Lizenzierung der Software nextxch, Testlizenzen, Support und damit zusammenhängende Leistungen. Die Nutzung der Software richtet sich nach dem Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA), der Vertragsbestandteil ist. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
2. Kostenpflichtige Lizenzen nur für Unternehmer
Kostenpflichtige Lizenzen (Enterprise), Testlizenzen und Supportleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Wir können einen Nachweis (z. B. USt-IdNr.) verlangen. Kostenpflichtige Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Die kostenlose Community Edition darf auch von Verbrauchern genutzt werden. Für sie gilt ausschließlich die EULA; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Diese AGB gelten für die Community Edition nicht.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit Abschluss des Online-Checkouts gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung per E-Mail bestätigen oder den Lizenzschlüssel ausliefern, je nachdem, was zuerst erfolgt. Bei individuellen Angeboten kommt der Vertrag mit Annahme des Angebots in Textform zustande. Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch; maßgeblich ist die deutsche Fassung.
4. Testlizenz
Vor dem Kauf kann der Kunde eine kostenlose Testlizenz für 30 Tage erhalten, um die Software in seiner Umgebung zu prüfen. Die Testlizenz ist unentgeltlich. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§§ 521, 599 BGB entsprechend); unberührt bleibt unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und aus einer Garantie (Abschnitt 15 der EULA). Die Testlizenz endet automatisch; eine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt nicht. Daten verbleiben in der Installation des Kunden.
5. Preise & Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Preisseite veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anfallend; bei innergemeinschaftlichen B2B-Leistungen gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Die Zahlung erfolgt im Voraus über unseren Zahlungsdienstleister Stripe (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder weitere angebotene Verfahren) oder bei individueller Vereinbarung per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Rechnungen werden elektronisch gestellt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB); nach Mahnung können wir Verlängerungen aussetzen.
6. Laufzeit & Kündigung
Jahreslizenzen laufen 12 Monate ab Ausstellung des Lizenzschlüssels und enden ohne Kündigung. Jahresabonnements laufen 12 Monate und verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Kündigung in Textform (E-Mail) oder im Kundenportal genügt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Mit Vertragsende enden die Enterprise-Nutzungsrechte, Updates und Support; die Installation fällt nach Abschnitt 7 der EULA ohne Datenverlust auf die Community Edition zurück.
7. Lieferung & Mitwirkung
Die Software wird per Download bereitgestellt; der Lizenzschlüssel wird elektronisch übermittelt. Der Kunde ist für die in der Dokumentation veröffentlichten Systemvoraussetzungen, den Betrieb der Software, Datensicherungen und die Absicherung seiner Systeme verantwortlich. Support wird entsprechend der Supportstufe der erworbenen Lizenzstufe geleistet.
8. Gewährleistung
Enterprise-Lizenzen sind eine zeitlich befristete Überlassung der Software. Wir gewährleisten, dass die Software während der gesamten Laufzeit die in der Dokumentation beschriebene Beschaffenheit aufweist und keine Rechte Dritter der vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Mängel sind unverzüglich in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen. Wir beheben Mängel nach unserer Wahl durch Fehlerbeseitigung, Update oder zumutbare Umgehungslösung. Schlägt die Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den betroffenen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Schadensersatz richtet sich nach dem Abschnitt Haftungsbeschränkung. Einzelheiten regelt Abschnitt 14 der EULA.
9. Haftungsbeschränkung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Diese Regelung entspricht Abschnitt 15 der EULA.
10. Vertraulichkeit & Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für Vertragszwecke. Soweit wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. bei Fernwartung), gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
11. Exportkontrolle
Die Software enthält kryptografische Funktionen. Der Kunde ist für die Einhaltung des anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsrechts (u. a. Verordnung (EU) 2021/821 und Sanktionsverordnungen) verantwortlich und darf die Software nicht in Embargoländern oder für gelistete Personen nutzen oder bereitstellen.
12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).
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